Vorraussetzung
für Anträge
auf Zuteilung
einer Wohnung
- Der Käufer arbeitet in der Stadt Luxemburg oder näherer Umgebung (siehe Karte).
- Der Käufer besitzt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung weder in Luxemburg noch im Ausland Wohneigentum oder, unter bestimmten Umständen, spätestens drei Monate nach Schlüsselübergabe.
- Eigennutzung: Der Käufer verpflichtet sich, die Wohnung als dauerhaften, persönlichen Hauptwohnsitz zu erwerben (siehe Vorschriften des Großherzogtums). Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
- Die Wohnungen werden auf Basis einer Erbpacht mit einer maximalen Dauer von 99 Jahren verkauft. Das Erbbaurecht begann am 21.12.2018.
- Der Fonds Kirchberg hat ein Vorkaufsrecht über die gesamte Dauer der Erbpacht.
- Weder Einkommen noch Vermögen werden berücksichtigt.